Wir werden Ihnen helfen.

Arbeitsrecht


Als einen unserer Arbeitsschwerpunkte betrachten wir die Unterstützung von Arbeitnehmern und deren Vertretern.

Die Bereiche des Arbeitsrechts

Das individuelle und das kollektive Arbeitsrecht

notiz und laptop_210313

individuelles Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht beschreibt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Viele jeweilige Ansprüche sind jeweils in den Arbeitsverträgen geregelt. Insbesondere wenn Rechte für Arbeitnehmer ausgeschlossen werden ist häufig zu prüfen, ob dieser Ausschluss zulässig ist oder die Arbeitnehmer Übergebühr belastet.

kollektives Arbeitsrecht

Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören u.a. die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien, sprich der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften. Aber auch das Recht der Betriebsräte. Also die Rechtsbeziehungen zwischen den Betriebsräten und ihren Arbeitgebern.

Was können wir für Sie tun?

Individuelles Arbeitsrecht

Kanzlei Mark Schäfer

Wann werden wir tätig?


Wenn Rechte von Arbeitnehmern ausgehebelt, eingeschrängt oder verwehrt werden. Wir prüfen Ihre Ansprüche, verhandeln mit Ihren Arbeitgebern und/oder vertreten Sie vor Gericht.

01

Prüfung von Arbeitsverträgen

auf z. B. Rechtmäßigkeit und Ausschlüssen im Vertrag


02

Rechte und Pflichten im Arbeitsvertrag

z. B. Streitigkeiten über die Beendigung von
un- und befristeten Arbeitsverhältnissen

03

Durchsetzung

von Zahlungsansprüchen

Wie unterstützen wir Arbeitnehmervertretungen?

kollektives Arbeitsrecht

Wir sind für Sie da!

Meint es das Leben gerade nicht so gut mit Ihnen.