Der zweite Bereich des Sozialrechts ist bunt gemischt. Er reicht von Leistungen wie dem Elterngeld, dem Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege bis hin zur Hilfe in besonderen Lebenslagen. Hier sind häufig die JobCenter oder Sozialämter die zuständigen Verwaltungsbehörden. Auch das Recht der Teilhabe wie auch das von schwerbehinderten Menschen gehört zum Sozialrecht. Leistungsträger können hier sowohl Sozialversicherungsträger als auch andere staatliche Behörden sein.