Wir werden Ihnen helfen.
Als einen unserer Arbeitsschwerpunkte betrachten wir die Unterstützung von Arbeitnehmern und deren Vertretern.
Das individuelle Arbeitsrecht beschreibt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Viele jeweilige Ansprüche sind jeweils in den Arbeitsverträgen geregelt. Insbesondere wenn Rechte für Arbeitnehmer ausgeschlossen werden ist häufig zu prüfen, ob dieser Ausschluss zulässig ist oder die Arbeitnehmer Übergebühr belastet.
Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören u.a. die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien, sprich der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften. Aber auch das Recht der Betriebsräte. Also die Rechtsbeziehungen zwischen den Betriebsräten und ihren Arbeitgebern.
Individuelles Arbeitsrecht
auf z. B. Rechtmäßigkeit und Ausschlüssen im Vertrag
z. B. Streitigkeiten über die Beendigung von
un- und befristeten Arbeitsverhältnissen
von Zahlungsansprüchen
Wenn Rechte von Arbeitnehmern ausgehebelt, eingeschrängt oder verwehrt werden. Wir prüfen Ihre Ansprüche, verhandeln mit Ihren Arbeitgebern und/oder vertreten Sie vor Gericht.
kollektives Arbeitsrecht
Im kollektiven Arbeitsrecht vertreten wir ausschließlich Arbeitnehmervertretungen.
Sachverständiger bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen:
Lohngestaltung
Dienstplangestaltung
Arbeitszeitgestaltung
Sachverständiger bei der Erstellung von Betriebsvereinbarungen:
Gesundheitsschutz
Kurzarbeit
und vieles mehr
Interessenvertretung der Betriebsräte im außergerichtlich oder gerichtlichen Beschlussverfahren
Beisitzer in Einigungsstellen
Meint es das Leben gerade nicht so gut mit Ihnen.
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