Wir werden Ihnen helfen.
Wir beraten Sie in allen Fragen zum Sozialversicherungsrecht und steuerfinanzierten Sozialleistungen.
In der gesetzlichen Sozialversicherung sind in der Regel alle Beschäftigten pflichtversichert. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen. Sie sichert die Lebensrisiken Krankheit, Arbeitslosigkeit, Pflegebedürftigkeit, Alter- und Erwerbsminderung ab.
Der zweite Bereich des Sozialrechts ist bunt gemischt. Er reicht von Leistungen wie dem Elterngeld, dem Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe, Hilfe zur Pflege bis hin zur Hilfe in besonderen Lebenslagen. Hier sind häufig die JobCenter oder Sozialämter die zuständigen Verwaltungsbehörden. Auch das Recht der Teilhabe wie auch das von schwerbehinderten Menschen gehört zum Sozialrecht. Leistungsträger können hier sowohl Sozialversicherungsträger als auch andere staatliche Behörden sein.
Sozialversicherungsrecht
Als Rechtsanwalt vertrete ich Ihre Interessen bei Fragen der …
Vertretung Ihrer Interessen
gegenüber der Krankenkasse
Vertretung Ihrer Interessen
gegenüber der Pflegekasse
Vertretung Ihrer Interessen
gegenüber der Berufsgenossenschaft
Vertretung Ihrer Interessen
gegenüber der Deutschen Rentenversicherung
Wenn Ihre Interessen von Krankenkassen, Pflegekassen, Berufsgenossenschaften und die Deutsche Rentenversicherung in Frage gestellt werden.
Sozialleistungen
Als Fachanwalt für Sozialrecht helfe ich Ihnen, Ihre Rechte bei den jeweiligen Behörden durchzusetzen.
Elterngeld
Arbeitslosengeld II
Sozialhilfe
Hilfe in besonderen Lebenslagen